Verwaltung von Wohn-
eigentümergemeinschaften (WEG)
Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind gesetzlich geregelt und nachfolgend aufgeführt:
- die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens,
- die ordnungsgemäße Buchführung über sämtliche Geldflüsse,
- die Erstellung einer geordneten Jahresendabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft als Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung für jeden Eigentümer,
- die Erstellung eines Jahreswirtschaftsplanes,
- die Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen,
- die Überwachung von Versicherungs- und Versorgungsverträgen, Hausmeisterdiensten sowie Handwerkerleistungen,
- die Rechnungskontrolle und Absicherung des Zahlungsverkehrs,
- technische Kontrollen zur Früherkennung notwendiger Reparaturen,
- Auftragsvergabe bei beschlossenen Reparaturmaßnahmen,
- die Einleitung von Sofortmaßnahmen
- die Sicherstellung der Einhaltung von Wartungsintervallen
- die Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung